Recht und Politik Landesgesetze Baden-Württemberg Landesverfassung Die Landesverfassung regelt in Art. 22, das die Erwachsenenbildung vom Staat, den Gemeinden und Landkreisen zu fördern ist. Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg Das Hochschulgesetz beschreibt die Aufgabenstellung der Hochschulen, wie Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung sowie die Vorbereitung der Studierenden auf die berufliche Tätigkeit. Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Zweites Hochschulrechtänderungsgesetz (2. HRÄG) Entsprechend Artikel 1 § 31 entwickeln und führen die Hochschulen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von (postgradualen) Studiengängen für Absolventen des ersten Hochschulstudiums und Kontaktstudien durch. Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens (Weiterbildungsförderungsgesetz - WBilFöG) Das WBilFöG regelt u.a. die Stellung und Aufgaben der Weiterbildung, stellt Förderungsgrundsätze auf, definiert die Träger und deren Unabhängigkeit, regelt die Förderung von Einrichtungen, Landesorganisationen und Maßnahmen. Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg und zu der Römisch-katholischen Kirchenvereinbarung Baden-Württemberg Nach Artikel 12 wird die kirchliche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Rahmen der allgemeinen staatlichen Förderung angemessen berücksichtigt. Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens Die Durchführungsverordnung definiert Fachgebiete förderungsfähigen Bildungsveranstaltungen und von nicht förderungsfähigen Weiterbildungsmaßnahmen, setzt die Voraussetzungen der Zuschussgewährung für Einrichtungen fest.