Recht und Politik Landesgesetze Niedersachsen Niedersächsische Verfassung In Artikel 4 und 5 wird das Recht auf Bildung für jeden Menschen festgeschrieben, sowie die Förderung der Bildung im Schulwesen wie auch in Hochschulen als Landesaufgabe festgelegt. Niedersächsisches Hochschulgesetz Die Hochschulen sind gemäß § 1 Abs. 3 Satz 4 für die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre, Forschung, Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie die Weiterbildung einschließlich Evaluation verantwortlich. Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG) Das Gesetz regelt die Teilnahme von Arbeitnehmer/innen an politischer, beruflicher und allgemeiner Weiterbildung, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Rahmen von Bildungsurlaub und die Anerkennung von Maßnahmen. Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) Nach dem NEBG ist die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Das Gesetz regelt die Stellung, Aufgaben und Förderung der Erwachsenenbildung. Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (DVO-NBildUG) Die Verordnung definiert die Arten anerkennbarer Bildungsveranstaltungen, wie politische oder berufliche Bildung, und Anerkennungsvoraussetzung sowie Verfahren. Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (DVO-NEBG) Die Verordnung regelt welche Einrichtungen sowie Art und Inhalte Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG) Die Verordnung definiert die Berechnungsgrundlagen für die Förderung der Bildungseinrichtungen.