Recht und Politik Landesgesetze Nordrhein-Westfalen Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Nach Artikel § 17 ist die Erwachsenenbildung ist zu fördern. Als Träger von Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden neben Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden auch andere Träger, wie die Kirchen und freien Vereinigungen, anerkannt. Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalens (Hochschulgesetz – HG) Gemäß § 62 bieten die Hochschulen zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen Weiterbildung in Form des weiterbildenden Studiums und weiterbildenden Masterstudienganges an. Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Das Gesetz regelt die Teilnahme von Arbeitnehmer/innen an politischer, beruflicher und allgemeiner Weiterbildung, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und die Anerkennung von Maßnahmen. Erstes Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – WbG) Das Weiterbildungsgesetz regelt auf der Grundlage, das jeder das Recht auf Weiterbildung hat, Förderung, Trägerschaft und die Stellung der Weiterbildung im Gesamtbereich Bildung. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Paragraph 23 des Schulgesetzes regelt die Bildungsabschlüsse des Weiterbildungskollegs. Gesetz zur Modernisierung der Weiterbildung Das Gesetz beschreibt u.a. die Aufgaben der Weiterbildung, deren Sicherung sowie die Förderungsmöglichkeiten und -verfahren.