Recht und Politik Landesgesetze Rheinland-Pfalz Verfassung für Rheinland-Pfalz Nach Artikel 37 der Verfassung ist die Förderung des Volksbildungswesens, einschließlich der Volkshochschulen und Bibliotheken, Aufgabe des Landes, sowie nach Artikel 40 die Förderung von Kultur und Sport. Hochschulgesetz (HochSchG) Gemäß § 35 entwickeln die Hochschulen für Personen mit Berufserfahrung und Berufstätige Angebote wissenschaftlicher Weiterbildung. Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG) Das Gesetz regelt die Teilnahme von Arbeitnehmer/innen an politischer, beruflicher und allgemeiner Weiterbildung, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Rahmen von Bildungsurlaub und die Anerkennung von Maßnahmen. Weiterbildungsgesetz (WBG) Nach § 1 ist Weiterbildung neben Schule, Hochschule und Berufsausbildung ein gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens. Das Gesetz regelt Anerkennung, Förderung und Aufgaben der Weiterbildung. Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO) In der Verordnung werden die Anrechnungsvoraussetzungen, Arten der Bildungsveranstaltungen, die einen Antrag auf Anerkennung stellen können, sowie die Erstattungsmöglichkeiten an Klein- und Mittelbetriebe festgelegt. Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) In der Verordnung werden anerkennbare Weiterbildungsveranstaltungen von anderen abgegrenzt, Zuständigkeiten festgelegt, geförderte Einrichtungen definiert und Zuwendungsmöglichkeiten geregelt.