Recht und Politik Landesgesetze Schleswig-Holstein Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Die Landesverfassung bezieht sich in Artikel 8 nur auf das Schulwesen, nicht auf die Weiterbildung. Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG) Das wissenschaftliche Weiterbildungsangebot umfasst nach § 58 Masterstudiengänge, Weiterbildungen mit Zertifikat, sonstige Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge. § 59 regelt die Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung. Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFOG) für das Land Schleswig-Holstein Das Gesetz regelt die Teilnahme von Arbeitnehmer/innen an politischer, beruflicher und allgemeiner Weiterbildung, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Rahmen von Bildungsurlaub und die Anerkennung von Maßnahmen. Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellungsverordnung – BiFVO) In der Verordnung werden Zielsetzung, Verfahren zur Anerkennung von Veranstaltungen, Anerkennungsvoraussetzungen sowie Zuständigkeiten festgelegt. Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung (Trägeranerkennungsverordnung – TrAVO) Die Verordnung nennt die Anerkennungsvoraussetzungen für Träger der Weiterbildung und Einrichtungen der Weiterbildung, regelt die Verfahren sowie Zuständigkeiten.