Recht und Politik Landesgesetze Thüringen Verfassung des Freistaats Thüringen Nach Artikel 20 hat jeder Mensch das Recht auf Bildung, Der freie und gleiche Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen wird nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet. Laut Artikel 29 fördert das Land die Erwachsenenbildung, unter anderem als Träger von Einrichtungen. Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) Nach § 51 bieten die Hochschulen im Rahmen ihrer Aufgaben und Möglichkeiten weiterbildende Studien an. Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThüEBG) Das Gesetz legt die Ziele, Aufgaben und Sicherung der Erwachsenenbildung fest. Es definiert Einrichtungen und Organisationen, die diese verfolgen und regelt die Qualitätssicherung und Evaluation.