Für Autorinnen und Autoren

Sie finden aktuelle Hinweise zur Manuskripterstellung hier.

Für Gutachterinnen und Gutachter

Die Zeitschrift hat im Jahr 2006 ein doppelt anonymisiertes Peer Review eingeführt, das international anerkannten Standards entspricht.

Von den Herausgebern werden zu jedem Beitrag mindestens zwei Gutachter benannt, die von der Redaktion über das Redaktionssystem angefragt und mit den anonymisierten Beiträgen versorgt werden.

Der vertraulich behandelte Begutachtungsbogen besteht aus einem ersten Teil mit 15 Kriterien, deren Benotung von 1 („erfüllt“) bis 3 („nicht erfüllt“) bzw. 0 („trifft nicht zu“) eine standardisierte Einschätzung ermöglicht. Abschließend wird der Beitrag als „accepted“, „minor revisions“ oder „reject“ bewertet. Darüber hinaus werden die Gutachterinnen und Gutachter um eine frei formulierte Expertise gebeten, die meist eine Seite, aber auch mehrere Seiten umfassen kann.

Die Gutachten sowie die Stellungnahmen der Herausgeber werden von der Redaktion zusammengefasst, anonymisiert und den Autoren über das Redaktionssystem mitgeteilt.

Nach der Überarbeitung wird der Beitrag vom verantwortlichen Herausgeber auf die Umsetzung der Gutachterempfehlungen hin überprüft, von der Redaktion formal korrigiert und sodann in die Herstellung gebeten und ca. zwei Wochen später online veröffentlicht.

Eine gedruckte Ausgabe der Beiträge erscheint in der Regel zu dem mit dem Verlag vereinbarten Abo-Termin im April, August oder Dezember.

Richtlinien zur Publikationsethik

Basierend auf und in Übereinstimmung mit den Best-Practice-Richtlinien von COPE für Zeitschriftenredakteure gelten für die ZfW folgende publikationsethische Richtlinien.


Foto: Eric Lichtenscheidt

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