Schlussbericht der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen
Lernens"
Einsetzung und Auftrag
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hatte
auf Beschluss des Bundestages (vgl. BT-Drucksache 14/3730) eine unabhängige
Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" mit den Mitgliedern
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Gisela
Färber, Prof. Dr. Bernhard Nagel und Prof. Dr. Dieter Timmermann (Kommissionsvorsitzender)
berufen. Die Kommission konstituierte sich am 23. Oktober 2001, legte im
Sommer 2002 einen Zwischenbericht vor (vgl. Expertenkommission 2002) und
übergab schließlich am 28. Juli 2004 der Bundesministerin für Bildung und
Forschung ihren Schlussbericht (vgl. BT-Drucksache 15/3636; vgl. Expertenkommission
2004). Die Kommission hatte den Auftrag (vgl. Expertenkommission 2002, S.
17 f.; vgl. auch den Originaltext des Einsetzungsauftrags in Expertenkommission
2004, S. 355 ff.), neue Finanzierungsstrategien zu entwerfen und diese zu
einem tragfähigen Gesamtkonzept der Finanzierung Lebenslangen Lernens zu
verbinden. Darüber hinaus sollten die Experten ihre Vorschläge an den bildungspolitischen
Zielen „Erhöhung der Bildungsbeteiligung in Deutschland", „Schaffung von
Anreizen für Lebenslanges Lernen" und „Verbesserung der Förderung aller
Begabungen" ausrichten.
Überblick über die Empfehlungen
Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass „zur Finanzierung Lebenslangen
Lernens alle Akteure – Individuen, Unternehmen und öffentliche Hand – mehr
als in der Vergangenheit in Bildung investieren müssen" (Expertenkommission
2004, S. 205). Die Kommission hat ihre Empfehlungen so konzipiert, dass
die Vorschläge ihr Potenzial zur Stimulierung der Bildungsbeteiligung nur
entwickeln können, wenn die vorgeschlagenen Instrumente miteinander verbunden
werden. Nach Auffassung der Kommission würde eine nur selektive Umsetzung
der Vorschläge „den Gesamtcharakter der Empfehlungen grundlegend ändern
bzw. ihre Wirkungen erheblich beeinträchtigen. Vor allem die sorgfältig
entwickelte Balance von steigender individueller, betrieblicher und öffentlicher
Verantwortung könnte gefährdet und in Richtung einer einseitigen Zuweisung
der Verantwortung an den Staat oder die Individuen verschoben werden" (Expertenkommission
2004, S. 211 f.). Die wichtigsten Empfehlungen des Schlussberichtes mit
dem Titel „Finanzierung Lebenslangen Lernens - der Weg in die Zukunft" werden
nachstehend in ihren Grundzügen vorgestellt. Auf die im Schlussbericht formulierten
Minderheitenvoten wird nicht weiter eingegangen.
Abbildung 1: Kofinanzierung des Lebenslangen
Lernens – Instrumente und Inputs der Akteure

Quelle: Expertenkommission 2004, S. 211.
- Allgemeines, politisches und kulturelles Lernen:
Die flächendeckende
Grundversorgung mit Angeboten allgemeiner, politischer und kultureller Weiterbildung
soll weiterhin von den Ländern und Kommunen sichergestellt werden. Dabei
sollen sich Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Haushalts
festlegen, der jedes Jahr für die Förderung der allgemeinen, politischen
und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird. Allerdings sollen
nur Angebote öffentlich gefördert werden, die im öffentlichen oder in einem
besonderen öffentlichen Interesse liegen.
- Erwachsenbildungsförderungsgesetz und Bildungsförderungsgesetz:
Die Bildungsförderung von Erwachsene soll angesichts der bisher unzureichenden
und zersplitterte Förderlandschaft neu und umfassend geordnet werden. Dabei
soll die Umsetzung angesichts der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte
schrittweise erfolgen: In einem ersten, kurzfristig umsetzbaren Schritt
sollen über ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (EBifG), welches das
AFBG („Meister-BAföG") integriert, Maßnahmekosten und beim Lebensunterhalt
beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit
niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen durch ein gestuftes System
von Zuschüssen und Darlehen gefördert werden. In einem zweiten, langfristig
anzustrebenden Schritt sollen dann alle Leistungen der Förderung erwachsener
Lerner nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, dem BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe
nach dem SGB III in einem einheitlichen Bildungsförderungsgesetz (BifG)
zusammengefasst werden.
- Staatlich gefördertes Bildungssparen:
Bildungsferne Personengruppen
mit niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen sollen durch ein staatlich
gefördertes Bildungssparen dazu angereizt werden, einen Teil ihres Einkommens
in Lebenslanges Lernen zu investieren. Dazu soll die staatliche Förderung
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) um die Möglichkeit des Bildungssparens
ergänzt werden. Ferner soll das Bildungssparkonto durch Beiträge von Arbeitgebern
aufgestockt werden können. Ferner soll jedem erwachsenen Lerner auch die
Möglichkeit eröffnet werden, ein kostengünstiges Darlehen für Bildungszwecke
aufnehmen zu können. Schließlich sollen die Bildungssparkonten vor staatlichen
Zugriffen geschützt werden, um Anreize zum Sparen zu geben.
- Lebenslanges Lernen in Unternehmen:
Die Förderung von Vereinbarungen
zum Lebenslangen Lernen und zu Lernzeitkonten zwischen den Sozialpartnern
soll verstärkt werden, wobei gesetzliche Regelungen zur Insolvenzsicherung
der Guthaben auf den Lernzeitkonten der Beschäftigten geschaffen werden
müssen. Darüber hinaus sollen über eine nachgelagerte Besteuerung der Einzahlungen
auf Lernzeitkonten die Weiterbildungsinitiativen von Unternehmen angereizt
werden. Weiterhin sollen betriebliche Aktivitäten zur stärkeren Förderung
der Weiterbildung von An- und Ungelernten unterstützt werden. Ferner sollen
durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von freiwilligen Vereinbarungen
zur Umlagefinanzierung wie in der Bauwirtschaft die Beteiligung an Lebenslangem
Lernen in Unternehmen stimuliert werden. Überdies sollen Beschäftigte, die
eine Bildungsmaßnahme nach dem EBifG durchführen wollen, mit einem Rückkehrrecht
unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation freigestellt werden.
Außerdem soll die Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von kleinen und
mittleren Unternehmen anhand eines breit angelegten Modellversuchs nach
englischem Vorbild mit Gutscheinen für die Erstellung betrieblicher Bildungspläne
erprobt werden. Schließlich soll angesichts der hohen Arbeitsmarktrisiken
von Leiharbeitnehmern nach französischem Vorbild eine Umlage von 1% der
Lohnsumme für Qualifizierung erhoben werden, die in einen von den Sozialpartnern
verwalteten Fonds fließen und in verleihfreien Zeiten für die Weiterbildung
genutzt werden soll.
- Lebenslanges Lernen nach dem SGB III:
Die Bundesagentur für Arbeit
soll die Weiterbildung der auf dem Arbeitsmarkt am stärksten gefährdeten
Gruppe der An- und Ungelernten im Betrieb stärker als bisher präventiv fördern,
in dem nicht nur Maßnahmen gefördert werden, die mit einem Berufsabschluss
enden, sondern auch anerkannte Module, die zu solchen Abschlüssen hinführen.
Außerdem sollen die Bildungsbemühungen von Arbeitslosen durch Ruhen des
Arbeitslosengeldanspruchs bei eigeninitiierter Weiterbildung gestärkt werden.
Ferner sollen zur Vermeidung von negativen Selektionseffekten zum Nachteil
gering Qualifizierter die prognostizierten Verbleibsquoten von bisher 70
% flexibler gehandhabt werden. Daneben soll eine an bundesweiten Mindeststandards
angelehnte Qualitätssicherung wie auch ein einheitliches Bildungsprofiling
in Kooperation mit Trägern der Weiterbildung aufgebaut und etabliert werden.
- Integrationskurse für Zuwanderer und Flüchtlinge:
Zuwanderer sollen einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen bei
gleichzeitiger Teilnahmepflicht haben, wobei auch bereits ansässigen Ausländern
und Aussiedlern nach Maßgabe der öffentlichen Haushaltslage die Möglichkeit
zur Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht werden sollte. Schließlich
soll jugendlichen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, damit
diese eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem aufnehmen können.
- Steuerpolitik:
Die Weiterentwicklung der Berücksichtigung von
Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung im Einkommensteuerrecht sollen fortgesetzt
werden. Weiterhin sollen Lernzeitkonten nachgelagert besteuert werden, wenn
durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen insbesondere ungelernte,
gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer zur Weiterbildungsteilnahme
angeregt werden.
- Flankierende Maßnahmen:
Der Aufbau von zusätzlichen, flankierenden
Maßnahmen soll sicherstellen, dass die Empfehlungen der Kommission greifen
und die Bildungsbereitschaft in Deutschland nachhaltig erhöht wird, da sicher
ist, dass die Bildungsbeteiligung mit finanziellen Ressourcen allein nicht
angereizt werden kann. Nach den Vorstellungen der Kommission sind u.a. folgende
Maßnahmen für die Entwicklung des Lebenslangen Lernens von entscheidender
Bedeutung: 1. So sollen die institutionellen Rahmenbedingungen für Lebenslanges
Lernen verbessert werden, in dem die Transparenz der Angebote erhöht, eine
individuelle Bildungsberatung aufgebaut, erkennbare „Trampelpfade" durch
das Bildungssystem über die Entwicklung von anerkannten Weiterbildungsmodulen
und Abschlüssen geschaffen, die Einführung von Zertifizierungsverfahren
für die Anerkennung auch informell erworbener und schulischen bzw. betrieblichen
Qualifikationen gleichwertiger Kompetenzen umgesetzt und lernförderliche
Formen der Arbeitsorganisation und Stärkung der Lernanreize durch eine entsprechende
Arbeitsmarkt- und Produktgestaltung geschaffen werden. 2. Ferner soll durch
den Ausbau der Forschung zum Lebenslangen Lernen die Erfahrungen mit den
Vorschlägen der Kommission evaluiert und die Instrumente weiterentwickelt
werden. Daneben soll auch die statistische Erfassung der Weiterbildung und
deren Finanzströme verbessert werden. 3. Schließlich soll der Bund eine
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung von Rahmenbedingungen
für Lebenslanges Lernen (Beratung, Bildungsprofiling, Zertifizierung, Qualitätssicherung,
Anerkennung informell erworbener Qualifikationen) erhalten, weil diese nicht
länderspezifisch in einem einheitlichen Arbeitsmarkt geregelt werden sollten.
Ausblick
Die Kommission hat mit dem Schlussbericht eine empirisch fundierte Arbeit
vorgelegt, die auf den wissenschaftlichen wie auch politischen Diskurs nachhaltigen
Einfluss nehmen wird. Die große Anzahl und genaue Ausarbeitung der Empfehlungen
ist bemerkenswert. Allerdings ist klar, dass sich die Leistungsfähigkeit
der Empfehlungen erst bei ihrer Umsetzung zeigen wird. So wird sich erweisen
müssen, ob es durch die Empfehlungen gelingt, vermehrt Ressourcen in das
Weiterbildungssystem zu lenken. Auch bleibt abzuwarten, ob durch die Vorschläge
der Kommission die (weiter-)bildungsfernen Problemgruppen wirklich erreicht
und zu einer kontinuierlichen Teilnahme an Weiterbildung stimuliert werden
können.
Literatur
Deutscher Bundestag (2000): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuss). Bundestagsdrucksache
14/3730. Berlin
Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" (2002): Auf dem
Weg zur Finanzierung Lebenslangen Lernens. Zwischenbericht. Schriftenreihe
der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens (Hg.), Bd. 1. Bielefeld
Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" (2004): Finanzierung
Lebenslangen Lernens – der Weg in die Zukunft. Schlussbericht. Schriftenreihe
der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens (Hg.), Bd. 6. Bielefeld
Stefan Hummelsheim, 23.12.2005
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