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Daten & Fakten

Hier finden Sie aufbereitetes Datenmaterial zu Tendenzen und Entwicklungen im Bereich Ökonomie der Weiterbildung sowie eine Auswahl der für die Weiterbildung relevanten Rechtsbestimmungen.

Ökonomie


Schlussbericht der Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens"

Einsetzung und Auftrag

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hatte auf Beschluss des Bundestages (vgl. BT-Drucksache 14/3730) eine unabhängige Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" mit den Mitgliedern Prof. Dr. Gerhard Bosch, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Gisela Färber, Prof. Dr. Bernhard Nagel und Prof. Dr. Dieter Timmermann (Kommissionsvorsitzender) berufen. Die Kommission konstituierte sich am 23. Oktober 2001, legte im Sommer 2002 einen Zwischenbericht vor (vgl. Expertenkommission 2002) und übergab schließlich am 28. Juli 2004 der Bundesministerin für Bildung und Forschung ihren Schlussbericht (vgl. BT-Drucksache 15/3636; vgl. Expertenkommission 2004). Die Kommission hatte den Auftrag (vgl. Expertenkommission 2002, S. 17 f.; vgl. auch den Originaltext des Einsetzungsauftrags in Expertenkommission 2004, S. 355 ff.), neue Finanzierungsstrategien zu entwerfen und diese zu einem tragfähigen Gesamtkonzept der Finanzierung Lebenslangen Lernens zu verbinden. Darüber hinaus sollten die Experten ihre Vorschläge an den bildungspolitischen Zielen „Erhöhung der Bildungsbeteiligung in Deutschland", „Schaffung von Anreizen für Lebenslanges Lernen" und „Verbesserung der Förderung aller Begabungen" ausrichten.

Überblick über die Empfehlungen

Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass „zur Finanzierung Lebenslangen Lernens alle Akteure – Individuen, Unternehmen und öffentliche Hand – mehr als in der Vergangenheit in Bildung investieren müssen" (Expertenkommission 2004, S. 205). Die Kommission hat ihre Empfehlungen so konzipiert, dass die Vorschläge ihr Potenzial zur Stimulierung der Bildungsbeteiligung nur entwickeln können, wenn die vorgeschlagenen Instrumente miteinander verbunden werden. Nach Auffassung der Kommission würde eine nur selektive Umsetzung der Vorschläge „den Gesamtcharakter der Empfehlungen grundlegend ändern bzw. ihre Wirkungen erheblich beeinträchtigen. Vor allem die sorgfältig entwickelte Balance von steigender individueller, betrieblicher und öffentlicher Verantwortung könnte gefährdet und in Richtung einer einseitigen Zuweisung der Verantwortung an den Staat oder die Individuen verschoben werden" (Expertenkommission 2004, S. 211 f.). Die wichtigsten Empfehlungen des Schlussberichtes mit dem Titel „Finanzierung Lebenslangen Lernens - der Weg in die Zukunft" werden nachstehend in ihren Grundzügen vorgestellt. Auf die im Schlussbericht formulierten Minderheitenvoten wird nicht weiter eingegangen.

Abbildung 1: Kofinanzierung des Lebenslangen Lernens – Instrumente und Inputs der Akteure

Quelle: Expertenkommission 2004, S. 211.

  • Allgemeines, politisches und kulturelles Lernen:
    Die flächendeckende Grundversorgung mit Angeboten allgemeiner, politischer und kultureller Weiterbildung soll weiterhin von den Ländern und Kommunen sichergestellt werden. Dabei sollen sich Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Haushalts festlegen, der jedes Jahr für die Förderung der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird. Allerdings sollen nur Angebote öffentlich gefördert werden, die im öffentlichen oder in einem besonderen öffentlichen Interesse liegen.
  • Erwachsenbildungsförderungsgesetz und Bildungsförderungsgesetz:
    Die Bildungsförderung von Erwachsene soll angesichts der bisher unzureichenden und zersplitterte Förderlandschaft neu und umfassend geordnet werden. Dabei soll die Umsetzung angesichts der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte schrittweise erfolgen: In einem ersten, kurzfristig umsetzbaren Schritt sollen über ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (EBifG), welches das AFBG („Meister-BAföG") integriert, Maßnahmekosten und beim Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen durch ein gestuftes System von Zuschüssen und Darlehen gefördert werden. In einem zweiten, langfristig anzustrebenden Schritt sollen dann alle Leistungen der Förderung erwachsener Lerner nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, dem BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III in einem einheitlichen Bildungsförderungsgesetz (BifG) zusammengefasst werden.
  • Staatlich gefördertes Bildungssparen:
    Bildungsferne Personengruppen mit niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen sollen durch ein staatlich gefördertes Bildungssparen dazu angereizt werden, einen Teil ihres Einkommens in Lebenslanges Lernen zu investieren. Dazu soll die staatliche Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) um die Möglichkeit des Bildungssparens ergänzt werden. Ferner soll das Bildungssparkonto durch Beiträge von Arbeitgebern aufgestockt werden können. Ferner soll jedem erwachsenen Lerner auch die Möglichkeit eröffnet werden, ein kostengünstiges Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen zu können. Schließlich sollen die Bildungssparkonten vor staatlichen Zugriffen geschützt werden, um Anreize zum Sparen zu geben.
  • Lebenslanges Lernen in Unternehmen:
    Die Förderung von Vereinbarungen zum Lebenslangen Lernen und zu Lernzeitkonten zwischen den Sozialpartnern soll verstärkt werden, wobei gesetzliche Regelungen zur Insolvenzsicherung der Guthaben auf den Lernzeitkonten der Beschäftigten geschaffen werden müssen. Darüber hinaus sollen über eine nachgelagerte Besteuerung der Einzahlungen auf Lernzeitkonten die Weiterbildungsinitiativen von Unternehmen angereizt werden. Weiterhin sollen betriebliche Aktivitäten zur stärkeren Förderung der Weiterbildung von An- und Ungelernten unterstützt werden. Ferner sollen durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von freiwilligen Vereinbarungen zur Umlagefinanzierung wie in der Bauwirtschaft die Beteiligung an Lebenslangem Lernen in Unternehmen stimuliert werden. Überdies sollen Beschäftigte, die eine Bildungsmaßnahme nach dem EBifG durchführen wollen, mit einem Rückkehrrecht unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation freigestellt werden. Außerdem soll die Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen anhand eines breit angelegten Modellversuchs nach englischem Vorbild mit Gutscheinen für die Erstellung betrieblicher Bildungspläne erprobt werden. Schließlich soll angesichts der hohen Arbeitsmarktrisiken von Leiharbeitnehmern nach französischem Vorbild eine Umlage von 1% der Lohnsumme für Qualifizierung erhoben werden, die in einen von den Sozialpartnern verwalteten Fonds fließen und in verleihfreien Zeiten für die Weiterbildung genutzt werden soll.
  • Lebenslanges Lernen nach dem SGB III:
    Die Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung der auf dem Arbeitsmarkt am stärksten gefährdeten Gruppe der An- und Ungelernten im Betrieb stärker als bisher präventiv fördern, in dem nicht nur Maßnahmen gefördert werden, die mit einem Berufsabschluss enden, sondern auch anerkannte Module, die zu solchen Abschlüssen hinführen. Außerdem sollen die Bildungsbemühungen von Arbeitslosen durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei eigeninitiierter Weiterbildung gestärkt werden. Ferner sollen zur Vermeidung von negativen Selektionseffekten zum Nachteil gering Qualifizierter die prognostizierten Verbleibsquoten von bisher 70 % flexibler gehandhabt werden. Daneben soll eine an bundesweiten Mindeststandards angelehnte Qualitätssicherung wie auch ein einheitliches Bildungsprofiling in Kooperation mit Trägern der Weiterbildung aufgebaut und etabliert werden.
  • Integrationskurse für Zuwanderer und Flüchtlinge:
    Zuwanderer sollen einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen bei gleichzeitiger Teilnahmepflicht haben, wobei auch bereits ansässigen Ausländern und Aussiedlern nach Maßgabe der öffentlichen Haushaltslage die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht werden sollte. Schließlich soll jugendlichen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, damit diese eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem aufnehmen können.
  • Steuerpolitik:
    Die Weiterentwicklung der Berücksichtigung von Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung im Einkommensteuerrecht sollen fortgesetzt werden. Weiterhin sollen Lernzeitkonten nachgelagert besteuert werden, wenn durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen insbesondere ungelernte, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer zur Weiterbildungsteilnahme angeregt werden.
  • Flankierende Maßnahmen:
    Der Aufbau von zusätzlichen, flankierenden Maßnahmen soll sicherstellen, dass die Empfehlungen der Kommission greifen und die Bildungsbereitschaft in Deutschland nachhaltig erhöht wird, da sicher ist, dass die Bildungsbeteiligung mit finanziellen Ressourcen allein nicht angereizt werden kann. Nach den Vorstellungen der Kommission sind u.a. folgende Maßnahmen für die Entwicklung des Lebenslangen Lernens von entscheidender Bedeutung: 1. So sollen die institutionellen Rahmenbedingungen für Lebenslanges Lernen verbessert werden, in dem die Transparenz der Angebote erhöht, eine individuelle Bildungsberatung aufgebaut, erkennbare „Trampelpfade" durch das Bildungssystem über die Entwicklung von anerkannten Weiterbildungsmodulen und Abschlüssen geschaffen, die Einführung von Zertifizierungsverfahren für die Anerkennung auch informell erworbener und schulischen bzw. betrieblichen Qualifikationen gleichwertiger Kompetenzen umgesetzt und lernförderliche Formen der Arbeitsorganisation und Stärkung der Lernanreize durch eine entsprechende Arbeitsmarkt- und Produktgestaltung geschaffen werden. 2. Ferner soll durch den Ausbau der Forschung zum Lebenslangen Lernen die Erfahrungen mit den Vorschlägen der Kommission evaluiert und die Instrumente weiterentwickelt werden. Daneben soll auch die statistische Erfassung der Weiterbildung und deren Finanzströme verbessert werden. 3. Schließlich soll der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung von Rahmenbedingungen für Lebenslanges Lernen (Beratung, Bildungsprofiling, Zertifizierung, Qualitätssicherung, Anerkennung informell erworbener Qualifikationen) erhalten, weil diese nicht länderspezifisch in einem einheitlichen Arbeitsmarkt geregelt werden sollten.

Ausblick

Die Kommission hat mit dem Schlussbericht eine empirisch fundierte Arbeit vorgelegt, die auf den wissenschaftlichen wie auch politischen Diskurs nachhaltigen Einfluss nehmen wird. Die große Anzahl und genaue Ausarbeitung der Empfehlungen ist bemerkenswert. Allerdings ist klar, dass sich die Leistungsfähigkeit der Empfehlungen erst bei ihrer Umsetzung zeigen wird. So wird sich erweisen müssen, ob es durch die Empfehlungen gelingt, vermehrt Ressourcen in das Weiterbildungssystem zu lenken. Auch bleibt abzuwarten, ob durch die Vorschläge der Kommission die (weiter-)bildungsfernen Problemgruppen wirklich erreicht und zu einer kontinuierlichen Teilnahme an Weiterbildung stimuliert werden können.

Literatur

Deutscher Bundestag (2000): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuss). Bundestagsdrucksache 14/3730. Berlin

Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" (2002): Auf dem Weg zur Finanzierung Lebenslangen Lernens. Zwischenbericht. Schriftenreihe der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens (Hg.), Bd. 1. Bielefeld

Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens" (2004): Finanzierung Lebenslangen Lernens – der Weg in die Zukunft. Schlussbericht. Schriftenreihe der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens (Hg.), Bd. 6. Bielefeld

Stefan Hummelsheim, 23.12.2005