Bundesanstalt für Arbeit (BA)

Funktion und Maßnahmen der Arbeitsämter

Arbeitsämter haben die Funktion, zu informieren, zu beraten und zu vermitteln.

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) als übergeordnete Institution der Arbeitsämter ist von staatlicher Seite die zentrale Institution der Arbeitsmarktpolitik.

Innerhalb der Berufsberatung, welche zu den zentralen Aufgaben des Arbeitsamtes gehört, steht der einzelne Mensch mit seinen individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten und Wünschen im Vordergrund. Im Beratungsgespräch werden Möglichkeiten aufgezeigt, die vorher mit der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie der einzelnen Berufsbilder in Beziehung gesetzt werden.

Eine Beratung von Seiten des Arbeitsamtes beruht auf freiwilliger Basis, außer es werden finanzielle Leistungen in Anspruch genommen. Ist dies der Fall, so besteht die Verpflichtung, sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.


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