Sofortprogramm

Das Sofortprogramm ist als eine politische Maßnahme zu betrachten, mit der auf Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsstellenmangel reagiert wurde.

"Das Sofortprogramm, das von den Arbeitsämtern schnell umgesetzt wurde, ist eine erste Antwort auf die zu hohe Jugendarbeitslosigkeit und die beschäftigungspolitschen Leitlinien der Europäischen Union."

Aus: bmb+f: Berufsbildungsbericht 1999. Bonn 1999, S. 8.



"Maßnahmen des Sofortprogramms:

Ausbildungsfördernde Maßnahmen


  1. Verstärkung der Beratung und Vermittlung unvermittelter Jugendlicher
    Förderung von lokalen und regionalen Projekten zur Ausschöpfung und Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes.
    Flankierendes Trainingsprogramm für unvermittelte Bewerber und Bewerberinnen.


  2. Ein Ausbildungsjahr in außerbetrieblicher Ausbildung
    Im Februar/März noch nicht vermittelte Bewerber und Bewerberinnen des Jahres 1998 erhalten die Möglichkeit. eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu beginnen. Parallel zum ersten Ausbildungsjahr laufen die Bemühungen weiter, die Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln; ggf. Fortführung der außerbetrieblichen Ausbildung. wenn keine Vermittlung in betriebliche Ausbildung gelingen sollte.


  3. Nachholen des Hauptschul oder eines vergleichbaren Schulabschlusses
    Ein fehlender Hauptschulabschluß verschließt in der Regel auch den Zugang zu einer Berufsausbildung. Von den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren haben 65.000 Jugendliche keinen Schulabschluß.
    Im Rahmen einer berufsorientierenden Bildungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit erhalten arbeitslose Jugendliche die Möglichkeit, den Hauptschulabschluß bzw. einen vergleichbaren Schulabschluß nachzuholen.


  4. Programm Arbeit und Qualifizierung für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQJ)
    Lernbeeinträchtigte Jugendliche, die Schule ohne oder mit schwachem Hauptschulabschluß oder vergleichbarem Abschluß verlassen, sind vielfach nicht ausreichend motiviert, das Angebot schulischer Berufsvorbereitungsmaßnahmen anzunehmen.
    Mit der Ausweitung des AQJ Programms erhält ein Teil dieser Jugendlichen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums in Verbindung mit einer berufs- vorbereitenden Bildungsmaßnahme auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorzubereiten.




Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche


  1. Berufliche Nach- und Zusatzqualifizierung von jugendlichen Arbeitslosen
    Weiterbildungsmaßnahmen (Maßnahmekosten und Unterhaltsgeld) für Jugendliche ohne Berufsabschluß (möglichst zertifizierbare und ausbaubare Teilabschnitte einer Berufsausbildung, bei Eignung bis zum vollem Berufsabschluß). Zusatzqualifikationen (Maßnahmekosten und Unterhaltsgeld ) für arbeitslose Jugendliche mit Berufsausbildung (auch betriebliche Trainingsmaßnahmen zum Erwerb von Berufserfahrung).


  2. Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung arbeitsloser Jugendlicher an der ‘zweiten Schwelle’
    Erleichterung des Übergangs von Ausbildung in Beschäftigung für Jugendliche mit Berufsausbildung, die mindestens drei Monate arbeitslos sind und bei denen längerdauernde Arbeitslosigkeit droht (Lohnkostenzuschüsse von 60 % bei 12 Monaten. 40 % bei 24 Monaten; Kosten für außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen können zusätzlich berücksichtigt werden).


  3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) mit Qualifizierung
    Förderung von Beschäftigung mit Qualifizierung für jüngere vorrangig längerfristig Arbeitslose (Qualifizierungsanteil 30 % bis 50 %; zertifizierbare und ausbaufähige Teilqualifikationen; 100 % des nach SGB III berücksichtigungsfähigen Beschäftigungsentgelts; soweit erforderlich aus dem ‘600 Mio. DM - ABM-Sachkostenzuschüsse-Programm’ ).


  4. Beschäftigungsbegleitende Hilfen
    Wie bei den Übergangshilfen in Fortsetzung der ausbildungsbegleitenden Hilfen in der Benachteiligtenförderung nach SGB III sollen arbeitsbegleitende Hilfen angeboten werden, die die betriebliche Eingliederung erleichtern und unterstützen.


  5. Soziale Betreuung zur Hinführung an Beschäftigungs und Qualifizierungsmaßnahmen
    Besonders gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten von Eingliederungsangeboten nicht mehr erreicht werden bzw. diese nicht mehr annehmen, sollen im Wege nachgehender Sozialarbeit/Jugendberufshilfe für Berufsvorbereitung, berufliche Bildung, Beschäftigungsangebote motiviert werden (‘Streetworking’, offene Jugendberufshilfe etc.)."

Aus: bmb+f: Berufsbildungsbericht 1999. Bonn 1999, S. 9.



Stand der Umsetzung im Oktober 1999:

"Mitte Januar 1999 sind alle jungen Arbeitslosen und nicht vermittelten Bewerber unter 25 Jahren um eine Ausbildungsstelle - insgesamt über 500.000 junge Leute - von den Arbeitsämtern angeschrieben worden. In dem Brief wurden die Jugendlichen aufgefordert, die geschaltete Hotline anzurufen, um sich zu informieren oder einen Termin auszumachen.

Bis Ende Oktober 1999 wurden insgesamt 811.000 junge Leute gezielt angesprochen (telefonisch, schriftlich, Gruppeninformation, Einzelgespräche u. a.), von denen 59 % (459.000) ein konkretes Angebot unterbreitet wurde (Termine bereits geplanter Maßnahmen, Vorschläge unter Berücksichtigung der Situation des Einzelnen u. a.), ein erheblicher Teil davon außerhalb des Sofortprogramms aus dem Regelinstrumentarium der Arbeitsämter. Die im Zuge des Sofortprogramms eingeleitete aktive Ansprache junger Leute hat also auch über das Programm hinaus zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beigetragen. Sehr vielen jungen Leuten, die zum Teil nicht oder nicht mehr bei den Arbeitsämtern gemeldet waren, konnte durch Regelmaßnahmen neue Chancen für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung eröffnet werden.

Im Sofortprogramm selbst hat es bis Ende Oktober 1999 199.000 Eintritte in Maßnahmen gegeben; der Frauenanteil betrug 40,4 %, der Ausländeranteil 13,3%. Behinderte waren mit 3,0 % und Benachteiligte mit 21,1 % vertreten. Entsprechend der Zielsetzung des Programms, flexibel einsetzbare Hilfen anzubieten, wurde ein Teil der Jugendlichen mit einer Kombination mehrerer Maßnahmen an Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. Ende Oktober befanden sich noch 107.000 junge Leute in einem der Angebote des Sofortprogramms, darunter rund 22.800 in außerbetrieblicher Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, knapp 4.500 in einem sozialversicherungspflichtigen Betriebspraktikum mit ergänzender Qualifizierung zur Vorbereitung auf Ausbildung, gut 14.000 in einer Weiterbildungsmaßnahme zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, rund 21.700 in einer durch Lohnkostenzuschüsse geförderten Beschäftigung, rund 27.700 in einer mit Qualifizierung kombinierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Die Maßnahmen nach Artikel 2 des Sofortprogrammes (Förderung von lokalen und regionalen Projekten) dienen der Umsetzung innovativer Konzepte zur Ausschöpfung und dauerhaften Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes. Der organisatorische Vorlauf dieser Projekte ist weitgehend abgeschlossen. Zur Zeit werden bundesweit 259 Projekte gefördert, durch die bereits 7.050 betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen wurden. Die Projekte laufen z. T. bis zu drei Jahre, hier sind noch in diesem Jahr weitere betriebliche Ausbildungsplätze zu erwarten.

Insgesamt kann zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass dank der engagierten Arbeit der Arbeitsämter und der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten die Umsetzung des Sofortprogrammes weit vorangekommen ist. Dieses Programm stellt eine ‘Soforthilfe’ dar, um den hohen Erwartungen und Interessen der jungen Menschen zu entsprechen. Einer großen Zahl von Jugendlichen konnte schnell und wirksam geholfen werden. Die Resonanz bei den jungen Leuten hat gezeigt, dass die Jugend arbeiten und sich beruflich qualifizieren will. Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 entschieden, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in seiner Laufzeit bis Ende 2000 zu verlängern. Dazu stehen im Jahr 2000 erneut 2 Mrd. DM zur Verfügung, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter nachhaltig abzubauen. Nach Gesprächen mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Sozialpartnern, Arbeitsämtern und Bildungsträgern sowie den ersten Zwischenergebnissen der Begleitforschung hat sich das Sofortprogramm - trotz einzelner Kritikpunkte, die bei der Verlängerung des Sofortprogramms berücksichtigt werden - bewährt."

Aus: Die Bundesregierung: Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Aus und Weiterbildung". Presse und Informationsdienst der Bundesregierung. Bonn 1999, S. 9f.