Brandenburg
Landesgesetze zur Weiterbildung – wb.Fakten
- Verfassung des Landes Brandenburg
In Artikel 29 ist das Recht auf Bildung verankert. Nach Art. 33 fördern Land, Gemeinden und Gemeindeverbände die Weiterbildung von Erwachsenen. Jeder hat das Recht auf Freistellung zur beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung. - Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Gemäß § 23 sollen die Hochschulen Weiterbildungsangebote entwickeln und anbieten. - Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG)
Das Weiterbildungsgesetz gibt allen Menschen im Land das Recht zur (Weiter-)Bildung. Diese umfasst neben abschlussbezogenen Lehrgängen Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung. - Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz
Die Verordnung regelt das Antragsverfahren zu Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. - Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz
Die Verordnung umfasst die Förderung der Grundversorgung, der Einrichtungen, insbesondere deren Antragsverfahren und Zulassung; die Trägervielfalt und Gestaltung der Maßnahmen, Förderung von Modellvorhaben mit besonderer Schwerpunktsetzung.
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