Das System der öffentlichen Erziehung (1794)
Quellentext
Einführung:
In der von Jean Marie de Condorcet 1794 verfassten Schrift „Sur l’instruction des homes“ wird ein alle Generationen umfassender Nationalerziehungsplan vorgestellt. Der hier verwendete Erziehungsbegriff umfasst Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung als eine Einheit (Dräger 1979, 24).
Die wichtigsten Ausführungen dazu lauten:
„§72 1.
Alle öffentliche Erziehungsanstalten lassen sich in zwei Generalklassen bringen: in Erziehungsanstalten für die Jugend und in Erziehungsanstalten für die volljährige Nazion. Anmerk. Auch für letztere ist eine Fortsetzung der Erziehung nöthig, weil der Mensch hier das Ziel seiner völligen Ausbildung nie erreichen kann…
§78 b) Erziehungsanstalten für Volljährige.
Wir kommen nun zu den Erziehungsanstalten für die weitere Ausbildung des volljährigen Teils der Nazion, welche sich wieder in allgemeine und besondere eintheilen lassen.
§79 1. Kirchen
Zu den allgemeinen Erziehungsanstalten gehören die Kirchen, welche ihrer wahren Bestimmung nach weiter nichts sind, als Anstalten zur weiteren sittlichen religiösen Erziehung einer Nazion.
§80
Unter den besonderen Anstalten werden diejenigen verstanden, welche die Beförderung der anderweitigen Kultur der einzelnen Volksklassen oder Stände beabsichtigen.
§81
Diese können nun in nichts anderem bestehen, als in den nöthigen Mitteln zur fernern eigenen Weiterbildung unseres Geistes und Herzens, wozu vorzüglich schriftlicher Unterricht (statt des bisherigen mündlichen) gehöret.
§82 2. Leseanstalten
Diesem wahren und wichtigen Bedürfnisse abzuhelfen, hat man in vielen Städten dem Staate durch Errichtung von Leseanstalten vorgegriffen.
§83
In einem jeden gut organisierten Staate sollte für dieses Bedürfnis zur weiteren eigenen Ausbildung durch Lesebibliotheken gesorgt seyn.“
Aus: Dräger, Horst (1979): Volksbildung in Deutschland im 19. Jahrhundert. Bd. 1. Braunschweig, S. 110-114, zuerst in: Stephani, Heinrich (1797): Grundriß der Staatserziehungs-Wissenschaft. Weißenfels, S.85-94.
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