DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung

Stichwort: »Erst-«, »Zweit-« und »Drittmittel«

Hans-Joachim Schuldt

Die Begriffe Erst-, Zweit- und Drittmittel bezeichnen die Herkunft der finanziellen Mittel zur Leistungserbringung einer öffentlichen oder öffentlich verantworteten Einrichtung. Die Verwendung der Begriffe im täglichen Gebrauch ist allerdings uneinheitlich.

So wird im Forschungsbereich unter Erstmittel das zugewiesene Budget, die institutionelle Sockelfinanzierung des Staates (Land oder Bund) verstanden. Dabei handelt es sich um die Grundausstattung mit Personal, Infrastruktur (Bauten, Einrichtungen etc.) und Sachmittel, mit der eine regelhafte Aufgabenbearbeitung möglich ist.

Mit Zweitmittel sind die finanziellen Mittel gemeint, die eine Universität oder Forschungseinrichtung aus Zuwendungen (Beihilfen) von staatlichen Mittlerorganisationen wie z.B. der DFG erhält. Diese für eine ausgewiesene Forschungstätigkeit notwendigen Mittel werden auf Antrag der Universität oder des Instituts in der Regel in kompetitiven Verfahren für ergänzende Arbeiten in der Forschung bereitgestellt. Dies ist dem medizinischen Begriff Zweitmittel nicht unähnlich, das das Erstmittel in seiner Wirkung unterstützen und ergänzen soll. Auch Forschungsmittel der Europäischen Gemeinschaft (6. und 7. Forschungsrahmenprogramm) fallen nach dieser Definition unter den Begriff Zweitmittel. Allerdings werden sie häufig den Drittmitteln zugeschlagen, auch um den Drittmittelanteil zu erhöhen, der in Rankings und von politischer Seite umso positiver beurteilt wird, je höher er ausfällt.

Eine umfassende Definition des Begriffs Drittmittel liefert die Universität Zürich in ihren Richtlinien: »Drittmittel sind Einnahmen aus Verträgen, durch die sich die Universität ... Dritten gegenüber verpflichtet, Forschungs-, Lehr oder universitäre Dienstleistungen zu erbringen«. Drittmittel sind damit öffentliche oder private Mittel, deren inhaltliche Ausrichtung maßgeblich außerhalb der Einrichtung definiert wird, z.B. in Ausschreibungen der Ministerien oder Stiftungen, oder aber zu einem gewichtigen Teil von außen mitentwickelt wird, z.B. in Kooperationen mit Firmen.

Außerhalb der Universität trifft man in öffentlich finanzierten Bildungs­einrichtungen auf eine abweichende Definition. Dort sind Erstmittel die Einnahmen oder Erträge aus der Veräußerung der Produkte und Leistungen. Die institutionellen Zuwendungen aus staatlichen Töpfen stellen hier die Zweitmittel dar. Drittmittel sind analog der oben genannten Definition ebenfalls Einnahmen aus Verträgen mit Dritten über die Erbringung von Produkten und Dienstleistungen.

Entgegen einer häufig zu hörenden Auffassung ist das Kriterium ­»Einwerbung im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens« kein geeignetes Abgrenzungskriterium. Kompetitive Verfahren können und werden auf allen drei Ebenen angewendet. So werden auch Erstmittel in Forschungsgesellschaften zwischen konkurrierenden Instituten oder in den Instituten zwischen konkurrierenden Abteilungen oder Programmen vergeben.

Somit ergeben sich für den folgenden Definitionsvorschlag zwei anwendungsfähige Beschreibungen, nämlich für die Forschung und für die Praxis:

Universität und Forschungseinrichtungen
Weiterbildungseinrichtungen
Erstmittel: Institutionelle öffentliche Sockelfi nanzierung; Budget; Lizenzerträge aus privatisierten Produkten. Erstmittel: Erträge aus der Veräußerung der eigenen Produkte und Leistungen.
Zweitmittel: Zuwendungen (Beihilfen) von staatlichen Mittler organisationen (z.B. DFG) und Forschungsmittel der EU. Zweitmittel: Institutionelle öffentliche Zuwendungen; Budget.
Drittmittel: Verträge mit Dritten (Einrichtung ist Auftragnehmer) über die Erbringung von Produkten und Dienstleistungen; Aufträge, Projektzuwendungen, Kooperationsverträge. Öffentlich: Drittmittel aus öffentlichen Quellen wie Ministerien, Kommunen, öffentlichen Stiftungen. Privat: Drittmittel aus privaten Quellen wie Unternehmen (PPP), privaten Stiftungen, Sponsoren, Spendern. Individuell: Drittmittel, die Professoren individuell einwerben, im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses an der Universität bearbeiten, ohne dass ein Vertrag zwischen Universität und Auftraggeber besteht. Drittmittel: Verträge mit Dritten (Einrichtung ist Auftragnehmer) über die Erbringung von Produkten und Dienstleistungen; Aufträge, Projektzuwendungen, Kooperationsverträge. Öffentlich: Drittmittel aus öffentlichen Quellen wie Ministerien, Kommunen, öffentlichen Stiftungen. Privat: Drittmittel aus privaten Quellen wie Unternehmen (PPP), privaten Stiftungen, Sponsoren, Spendern.