Recht und Politik Landesgesetze Mecklenburg-Vorpommern Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 Nach Artikel § 8 hat jeder nach seiner Begabung das Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie seiner weltanschaulichen oder politischen Überzeugung. Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) Gemäß § 31 entwickeln Hochschulen wissenschaftliche Weiterbildungen und bieten weiterbildende Studien zur Vertiefung und Erweiterung berufspraktischer Erfahrungen an. Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) Das Gesetz regelt die Freistellung von Beschäftigten zum Zwecke der Weiterbildung durch die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungsförderungsgesetz – WBFÖG M-V) Das Gesetz definiert die Weiterbildung als integrierten, gleichberechtigen Teil des Bildungswesens. Es regelt Ziele, Aufgaben, Inhalte, Einrichtungen, deren Anerkennung und Fördergrundsätze. Gesetz zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz – MFG) Nach § 8 fördert das Land die berufliche Aus- und Weiterbildung von Unternehmen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Land unterstützt die Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von überbetrieblichen Einrichtungen. Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) vom 28. Juli 2011 Die Verordnung regelt Zuständigkeiten sowie Verfahren der Anerkennung von Einrichtungen sowie Art, Umfang, Höhe und Dauer der Förderung von Weiterbildung. Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BfGDVO M-V) Die Verordnung definiert die Arten anerkennbarer Bildungsveranstaltungen, wie politische oder berufliche Bildung, und Anerkennungsvoraussetzung sowie Verfahren.