Verfasser
Bechtel, Mark; Lattke, Susanne
Titel
Überwiegend "soft law": Instrumente und Grenzen europäischen Bildungsrechts
Jahr
2005
In
DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung 2005(3): Rechte und Pflichten lebenslangen Lernens
Seite
30 - 32
Zitierlink
http://www.die-bonn.de/id/2180
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Abstract
Die Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der »Offenen Koordinierung« kann allerdings erheblicher und zunehmender Druck auf die nationalen Politiken ausgeübt werden.
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