Präambel

Diese Policy behandelt Daten, die bei wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen gewonnen werden (Forschungsdaten) bzw. diesen Erkenntnisprozessen dienen können (prozessgenerierte Daten). Sie treten abhängig von Fragestellung und Methodik in unterschiedlichen Medientypen, Aggregatsformen und Formaten auf. Diese Daten sind Grundlage und Ergebnis wissenschaftlichen Arbeitens. Sie können in ihrer Gesamtheit oder in Teilen nachgenutzt werden, sofern es die zugrunde liegenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen erlauben. Der verantwortungsvolle Umgang mit solchen Daten ist für die Nachvollziehbarkeit der Forschung, den wissenschaftlichen Fortschritt und die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse unerlässlich.

Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) unterstützt alle Initiativen zur Weiterentwicklung und Umsetzung eines qualitätsbewussten (Forschungs-) Datenmanagements, in dem nachhaltige Aufbewahrung sowie strukturierter und soweit möglich, freier Zugang zu den Daten angestrebt wird.

Das Management von Forschungsdaten umfasst deren kompletten Lebenszyklus. Beginnend bei der Planung und der Generierung, über ihre Verwendung und Verarbeitung, der  permanenten Archivierung oder planmäßigen Löschung bis hin zur Veröffentlichung.

Mit dem Datenmanagement verfolgt das DIE das Ziel:

  • den Umgang mit den Daten zu professionalisieren und diese schon während ihres Entstehens und ihrer Bearbeitung optimal zu nutzen,
  • durch die langfristige Speicherung (mindestens zehn Jahre) für die Einhaltung „guter wissenschaftlicher Praxis“[1] und Überprüfbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu sorgen,
  • unter Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Vorgaben sowie projektspezifischer Eigenschaften Daten sowohl intern als auch extern nachnutzbar zu machen.

Grundsätze

Hierzu dienen die folgenden Grundsätze:

1. Datenschutz, Ethik

Bei allen Maßnahmen des Datenmanagements werden der Schutz personenbezogener Daten, Urheber- und Zugriffsrechte sowie die wissenschaftlichen und rechtlichen Interessen der Forschenden beachtet.

2. Datenmanagementplan

Für die Umsetzung des Datenmanagements wird vor dem Beginn jedes Forschungs- und Erhebungsprojekts ein Datenmanagementplan (DMP) erstellt. Im DMP werden alle Schritte des Datenmanagements projektspezifisch festgelegt (z.B. Art und Umfang der zu erwartenden Daten, Rechte an den Daten, Verantwortlichkeiten für die Datenpflege, Metadatenpflege, rechtliche Expertisen usw.). Der DMP gewährleistet den systematischen und ggf. nachhaltigen Umgang mit Daten.

3. Verantwortlichkeit

Die Leitung des Vorhabens ist für das Datenmanagement verantwortlich. Das gilt insbesondere für das Sicherstellen der „guten wissenschaftlichen Praxis“ und die Einhaltung der Fachstandards. Die Abteilungsleitung entscheidet in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie im Sinne der DIE-Forschungsdatenstrategie über die Auswahl und den Zeitpunkt der zu archivierenden, zu löschenden sowie der zur Nachnutzung zuzuführenden Daten.

4. Dauerhafte Aufbewahrung

Alle Daten, die am DIE entstehen, werden unter Berücksichtigung von Punkt 1 und den Empfehlungen zur „guten wissenschaftlichen Praxis“ auf haltbaren und gesicherten Datenträgern zentral und langfristiggespeichert.

5. Metadaten

Das DIE stellt Informationen über Art und Zugangsmöglichkeit zu den Daten intern zur Verfügung. Informationen zu Daten, die zur Nachnutzung durch Externe vorgesehen werden, können unter Einhaltung von Punkt 1 im Webangebot des DIE und darüber hinaus auch in externen Datenrepositorien zur Verfügung gestellt werden.

6. Dokumentation und Nachnutzung

Werden Daten für Dritte zur Nachnutzung bereitgestellt, werden diese nach disziplinspezifisch etablierten Standards so dokumentiert, dass deren Nachnutzung auch personenunabhängig gewährleistet ist. Das DIE befürwortet Open-Access-Initiativen. Der Zugang zu den Daten soll daher unter Einhaltung der rechtlichen Grundsätze aus Punkt 1 für wissenschaftliche Zwecke grundsätzlich frei sein.

7. Zentrale Unterstützungsstruktur

Das DIE unterstützt das Management der Daten in allen Phasen durch Beratung, Richtlinien und Hilfsmittel. Den Workflow regelt das Datenmanagement-Handbuch des DIE.

(Version 1.0, 13.06.2017)

 

[1] Vgl. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Denkschrift der DFG http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf  (Stand: 13.06.2017)

Foto: Marco Rothbrust

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