Forschung
Wir erforschen, wie Erwachsenenbildung inklusiv, digital und wirksam gestaltet werden kann.
Angebot
Digitale Tools, Fachportale und Daten – für Lehrende, Forschende, Studierende und Interessierte.
Institut
Wir bieten Forschung, Transfer und Infrastruktur für lebenslanges Lernen.
Ein kurzer Überblick über die für die Weiterbildung relevanten Rechtsnormen.
Wie groß ist die Gefahr, die von der extremen Rechten für die Bildung ausgeht? Wie geht sie vor, um die Erwachsenen- und Weiterbildung zu beeinflussen? Und wie können sich Einrichtungen dagegen wehren? Darüber spricht Redakteur Jan Rohwerder mit Prof. Dr. Anke Grotlüschen von der Universität Hamburg, die rechte Strategien und Gegenmaßnahmen im Projekt »Brandmauern im Bildungswesen« untersucht, mit Dr. Sabine Koppe von der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und mit Richard Gebhardt von der vh…
Der Beitrag fasst Anlass, Auftrag, Gegenstand, Verfahren und Ergebnisse der Evaluierung des nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes zusammen. Dabei bezieht er auch anschließende Stellungnahmen von Auftraggeber und Verbänden mit ein. Hiervon ausgehend werden Antworten auf allgemeinere Fragen zur Evaluierung von Weiterbildungsgesetzen versucht. Für die Frage nach der Objektivität von Analyse und Ergebnissen sind die Offenlegung der Ziele und die Unabhängigkeit des Forscherteams entscheiden…
Weite Teile der Weiterbildung werden durch einschlägige Gesetze überhaupt nicht mehr erreicht. So erfolgt eine faktische Deregulierung. Diesem Reichweitenverlust steht eine wachsende Regelungstiefe derjenigen Gesetze gegenüber, die den Weiterbildungsbereich tangieren und zuletzt novelliert wurden. Auf diesen ambivalenten Zusammenhang macht der Autor anhand der wichtigsten Rechtsgrundlagen der Weiterbildung aufmerksam: der Weiterbildungsgesetze der Bundesländer und des SGB III.
Die Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der »Offenen Koor…
Mit fünf Kurzbeiträgen zu Projekten im Themenbereich "Lernen in Weiterbildungseinrichtungen" stellt sich der Projektverbund OKRA vor. OKRA steht für "Professionalisierung begleitender Lernberatung in unterschiedlichen Handlungskontexten". Die vorgestellten Gestaltungsprojekte kommen aus den Bereichen Altenhilfe, Schulen des Gesundheitswesens, aus der Beratungspraxis für kleine Wirtschaftsunternehmen und der Lernberatung für Migrant/inn/en.
Die Idee der Schulpflicht ist älter als das Paradigma des lebenslangen Lernens. Wäre es nicht konsequent, heute an eine lebenslange Bildungspflicht zu denken? Der Direktor des DIE, Prof. Ekkehard Nuissl von Rein, hat den Bildungsrechtler Prof. Hermann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) nach Chancen, Risiken und Nebenwirkungen gefragt.
Ein Bericht über eine neue, interdisziplinäre Veranstaltungsform zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die im März 2005 stattfand.